Ein Teilgebiet des Medienrechts ist das Verlagsrecht. Das Verlagsrecht spiegelt in erster Linie das Rechtsverhältnis zwischen dem Autor und seinem Verleger wider. Die Anwälte unserer Kanzlei, insbesondere Götz Sommer, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, führen für Sie Vertragsverhandlungen und setzen sich für eine zielgenaue und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Vertragsgestaltung ein. Die Rechtsanwälte von KBM Legal zeigen Ihnen detailliert auf, welche Rechte und Pflichten aus den einzelnen Verlagsverträgen entstehen.
Der wichtigste Vertrag im Verlagsrecht ist der Verlagsvertrag, der zwischen dem Autor und dem Verleger geschlossen wird. Der Verlagsvertrag ist nicht formbedürftig. Es bietet sich jedoch an, zumindest die wesentlichen Punkte zwischen Verleger und Autor schriftlich zu vereinbaren, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Wird ein Verlagsvertrag geschlossen sind insbesondere nachfolgende Fragestellungen zu beachten:
Autoren, Verfasser & Schriftsteller schreiben Bücher, Artikel, Aufsätze und Drehbücher, welche einer möglichst hohen Vielzahl von Nutzern zugänglich gemacht werden sollen. Um auf ein bestehendes Vertriebsnetz sowie eine gut ausgebaute Infrastruktur bzw. wichtige Branchenkontakte sowie Kontakte zur Presse und damit einhergehende Öffentlichkeitsarbeit zurückgreifen zu können, ist die Zusammenarbeit mit einem Verlag nahezu unumgänglich. Dabei spielen für den Autor gegenüber dem Verleger Verwertungsrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte und Auskunftsrechte eine bedeutende Rolle.
Verwertungsrechte:
Urheberpersönlichkeitsrechte:
Auskunftsrechte:
Ghostwriter:
Der Ghostwriter schreibt für einen Dritten - zumeist eine Person des öffentlichen Lebens - ein Sprachwerk unter Verzicht auf die Nennung seines Namens als Urheber. Dabei stellen sich häufig folgende Fragen:
Lektoren & Übersetzer:
Der Lektor überarbeitet das vom Autor verfasste Werk. Dabei bringt er oft eigene Ideen mit in das Werk ein. Der Übersetzer hingegen übernimmt das vom Autor erstellte Werk und übersetzt dieses. Dabei wird dem Übersetzer ein sprachlicher Gestaltungsspielraum zugestanden. Häufige Fragestellungen hierzu sind:
Herausgeber & Verleger:
Der Verlag trägt für das Verlegen des Werkes die wirtschaftliche Verantwortung. Daher müssen Preise, Auflagen und Werktitel, um nur einige Beispiele zu nennen, wohl überlegt sein. Dabei ergeben sich in rechtlicher Hinsicht besonders häufig die nachfolgenden Fragestellungen:
Köln 0221/977698-0
Düsseldorf 0211/6413100-0
Wiehl 02262/999071-0
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