Neues Gesetz ermöglicht freie WLAN-Netze

Wer sein WLAN-Netz für andere Nutzer öffnet, soll für deren Surfverhalten in Zukunft nicht mehr haften müssen.

 

Mit dem Wegfall der sogenannten Störerhaftung werden damit in Deutschland freie und offene WLAN-Hotspots möglich. Nach Angaben von Spiegel Online haben sich SPD und Union am frühen Mittwochmorgen auf den Wegfall der sogenannten Störerhaftung geeinigt.

Wegfall der Störerhaftung

Damit können bald auch private und nebengewerbliche Anbieter freie Netze anbieten, ohne diese, wie bisher, mit einer Vorschaltseite oder Passwort sichern zu müssen. Bisher war dieses Providerprivileg lediglich den gewerblichen Netz-Anbietern vorbehalten. Mit dem Beschluss für eine Neuregelung des Telemediengesetzes verändert sich bald womöglich der Umgang mit WLAN-Netzen und Hotspots in Deutschland.

Bisher mussten Personen, die ihr WLAN anderen zur Verfügung stellten, dafür haften, dass fremde Nutzer keine rechtswidrigen Handlungen, insbesondere Urheberrechtsverletzungen, begehen. Grund dafür ist die sogenannte Störerhaftung, die vereinfacht ausgedrückt besagt, dass derjenige, der in irgendeiner Weise adäquat kausal zu einer Rechtsgutsverletzung durch einen Dritten beigetragen hat, dafür in Haftung genommen werden kann.

Deutschland: Die offene WLAN Wüste

Die Störerhaftung steht deshalb bereits seit längerem in der Diskussion, sorgt sie doch ganz wesentlich dafür, dass Deutschland bei offenen Hotspots im internationalen Vergleich nicht mithalten kann.

Sollten die Änderungsverträge, wie Spiegel Online berichtet, bereits in der nächsten Sitzungswoche vom Parlament beschlossen werden, könnte die Gesetzesänderung bereits im Herbst in Kraft treten. Wie Rechteinhaber dann in Zukunft Ansprüche gegen Urheberrechtsverletzungen geltend machen können, bleibt indes abzuwarten.